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    Die Kosten- und Leistungsrechnung bildet den eigentlichen zentralen Bestandteil des Kostenmanagements. Die Kostenrechnung wird in drei Teilgebiete untergliedert – Kostenarten-, Kostenstellen-, sowie einer Kostenträgerrechnung.

    Die Kostenartenrechnung bildet hierbei die erste Stufe der Kostenrechnung. Wie der Name bereits erahnen lässt werden hierbei die Kosten nach ihrer Art untergliedert. Solch eine Untergliederung findet in der Regel nach den Produktionsfaktoren (Material, Personal, Kapitalkosten, …) sowie der Kostenherkunft (primäre oder sekundäre Kosten), welche ebenfalls Einfluss auf die spätere Verrechnung hat, sowie deren Zurechenbarkeit (Einzel- oder Gemeinkosten) statt. Die Daten für die Kostenartenrechnung kommen aus dem Rechnungswesen. Bevor diese jedoch verwendet werden können muss eine Überleitung stattfinden. Kosten werden hierbei von Aufwendungen getrennt. In der Kostenartenrechnung findet man wirklich nur mehr die Kosten. Kosten welche man nicht direkt aus dem Rechnungswesen ableiten kann setzt man hierbei kalkulatorisch an.

    In der Kostenstellrechnung geht es um die Weiterverarbeitung der Daten, welche in der Kostenartenrechnung ermittelt wurden. Hierbei ist die zentrale Frage, wo die Kosten überhaupt angefallen sind. Die Kostenarten werden hierbei auf die Kostenstellen umgelegt. Sekundäre Kosten werden über die innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen möglichst genau mittels Gemeinkosten den jeweiligen Kostenstellen zugerechnet. Schlussendlich sollte die Kostenstellenrechnung eine leistungsverursachte Kostenzurechnung garantieren.

    Im dritten Teilbereich der Kostenträgerrechnung geht es um die Zurechnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger. Kostenträger sind hierbei in der Regel Güter oder Dienstleistungen. Je nach Beanspruchung werden hierbei die Kosten aus der Kostenstellenrechnung auf die einzelnen Güter / Dienstleistungen übertragen.

    Wenn man das gesamte Konzept der Kostenrechnung versteht, versteht man in der Regel auch das Kostenmanagement. Anhand der Kostenrechnung wird aufgezeigt wo die Kosten entstehen, wie sie den jeweiligen Kostenstellen / -bereichen zuzurechnen sind, sowie wie eine Weiterverrechnung auf den Kostenträger erfolgt. Eine nachvollziehbare Kostenrechnung stellt den Grundbaustein für die Kostentransparenz dar.