Vor allem in großen Unternehmungen wird das Personalcontrolling mittels einer eigenen Stelle im Unternehmen besetzt. Bei kleineren Unternehmungen übernimmt diese Aufgabe meist der Personalmanager bzw. die Unternehmensführung. Wie diese Beschreibung bereits erahnen lässt handelt es sich hierbei um einen Teilbereich des Unternehmenscontrolling, welche gezielt auf die Personalwirtschaft abzielt.
In den meisten Fällen wird unter einem Personalmanager und Personalcontroller das gleiche Berufsbild verstanden. Beide Berufsbilder unterscheiden sich jedoch. Der Personalmanager ist vielmehr Ansprechpartner für einzelne Mitarbeiter, er übernimmt die Kommunikationsrolle gegenüber den Angestellten. Hingegen betrachtet ein wahrer Personalcontroller lediglich die Gesamtheit der Mitarbeiter. Mitarbeitergruppen stehen hierbei im Fokus. Die Tätigkeiten eines Personalcontrollers sind somit über die eines Personalmanagers zu stellen. Zu den Aufgaben eines Personalcontroller zählen: Die Erstellung aussagekräftiger Personalstatistiken (Ist-Stand, Kostenstruktur, Personalplanung, Bildungsbedarf) sowie weiterer Statistiken, welche vor allem für die Unternehmensführung von hoher Bedeutung sind (Personalrisiken, Ist-Soll Analyse, Personalplanung).
Anhand der vorhandenen Daten kann der Personalcontroller Szenarien entwickeln, welche die oberste Unternehmensebene mit benötigten Daten versorgt. Solch Daten können vor allem bei Unternehmensveränderungen, diese können aufgrund von Übernahmen oder von organisatorischer Natur sein, benötigt. Anhand der berechneten / gewonnen Daten wird das Management maßgeblich in Personalsachen seitens des Personalcontrollers unterstützt. Zukünftige Personalentscheidungen bauen somit auf die Vorgaben / Empfehlungen / Auswertungen des Personalcontrollers auf.