• Kostenmanagement

    Das Kostenmanagement ist ein Überbegriff für den wahrscheinlich größten Teilbereich des Controllings. Das Kostenmanagement ist hierbei lediglich für die Kosten verantwortlich. Als Gegenpart gibt es das Erlösmanagement, welches neben den Kosten auch noch die Erlöse in die Planung, Steuerung und Kontrolle mit einbezieht.

    Wie bei der Unternehmensführung kann man das Kostenmanagement ebenfalls in eine strategische und operative Ebene untergliedern. Anhand der strategischen Ebene werden langfristige Strategien definiert. Welche danach in der operativen Ebene umgesetzt werden.

    In den meisten Unternehmungen ist ein Kostenmanagement vorhanden. Oftmals wird auf dessen eigene Bezeichnung vergessen, da es einen Teilbereich des Controllers darstellt. Vor allem in wirtschaftlich turbulenten Zeiten rückt das Kostenmanagement jedoch wieder in den Vordergrund. Die Kostentransparenz ist gerade in solchen Zeiten von enormer Bedeutung. Anhand dieser erhält man einen Überblick über die wirkliche Kostensituation und aufgrund dieser Daten kann man Kosteneinsparungen bewirken. Wie überall muss man bevor man etwas korrigiert zuerst über den wirklichen Stand Bescheid wissen.

    Zu den zentralen Aufgaben des Kostencontrollings zählen vor allem die Kostenplanung und –kontrolle. Mit diesen Tätigkeiten geht automatisch eine Kostenminimierung bzw. besser bekannt als Kostenoptimierung einher. Um die Kosten optimieren zu können muss das Kostenmanagement auf alle im Unternehmen gegebenen Abteilung, bzw. der damit verbunden Daten zugreifen können. In der Regel geschieht dies über das externe und interne Rechnungswesen / Controlling.

    Beim Kostenmanagement handelt es sich um einen roulierenden Prozess. Die Kostenplanung, -steuerung und –kontrolle müssen stetig miteinander einher gehen. Aufgrund der daraus gewonnen Erkenntnisse kann das Kostenmanagement Prozesse optimieren bzw. dadurch Kosten einsparen. Bei den Controlling-Instrumenten und den daraus resultierenden Optimierungsmöglichkeiten sind dem Kostenmanagement in der Regel keine Einschränkungen gegeben. Grundsätzlich liefert dieses lediglich Daten / Informationen, die Entscheidungsbefugnis für größere Gebiete (z.B. Organisationsänderungen, Personalabbau) ist normalerweise oberen Instanzen vorbehalten.